Kosten
Grundsätzlich tragen gesetzlich versicherte Patienten ihre Kosten für osteopathische und heilpraktische Behandlungen selbst. Eine osteopathische Behandlungseinheit von 50 Minuten kostet zwischen 100 und 140 €.
Die Behandlungszeit für Kinder beträgt 20-25 Minuten - entsprechend vermindern sich die kosten für eine Behandlungseinheit.
Einige gesetzliche Krankenkassen unterstützen die Osteopathie. Die Konditionen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse. Erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Krankenkasse. Als Heilpraktikern, Physiotherapeutin und Mitglied des Bundesverband Osteopathie (BVO e.V. ) erfülle ich sämtliche Kriterien für eine mögliche Kostenübernahme bzw. -beteiligung Ihrer Krankenkasse.
Im Rahmen einer Heilpraktiker Zusatzversicherung können Sie aber die Kostenübernahme bei ihrer beantragen.
Ergänzende Laborkosten werden von den privaten Krankenkassen übernommen bzw. müssen als Selbstzahler beglichen werden.
Private Krankenkassen erstatten die Kosten für heilpraktische und auch osteopathische Behandlungen in der Regel komplett. Die Rechnung erfolgt nach den Richtlinien des Heilpraktikergesetzes (HPG) und der GeBüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) Die aktuellen Gesetzte sind bei den Gesundheitsämter oder unter www.gesetzte-im-Internet.de/heilprg/ndex.html einsehbar.
Da ich eine reine Terminpraxis bin müssen nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine (24 Stunden werktags) leider in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.

